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Verteilung des Bündner Anteils an OECD-Mindeststeuer festgelegt

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Verteilung des Bündner Anteils an OECD-Mindeststeuer festgelegt

18. September 2024, 10:15 Uhr
Die Allianz für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer stellte ihre Abstimmungskampagne am 11. Mai 2023 in Bern vor. (Archivbild)
© KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Die Bündner Regierung hat für die Gemeinden einen Anteil von 25 Prozent aus den Einnahmen der OECD-Mindeststeuer des Kantons Graubünden vorgesehen. Dies schrieb sie in einer Mitteilung zur entsprechenden Gesetzesrevisionen.

Die Kantonsregierung schlug in einer Botschaft an das Kantonsparlament vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich in der Dezembersession darüber.

Für den Kanton Graubünden seien die Zusatzeinnahmen derzeit nicht verlässlich zu beziffern. Sie dürften sich gemäss Mitteilung «im tiefen siebenstelligen Bereich» bewegen.

Die Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer sollen auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis der kommunalen Gewinnsteuern der juristischen Personen verteilt werden. Den Kantonsanteil wolle die Regierung hauptsächlich für die Standortförderung einsetzen, was auch den Gemeinden zugute komme.

Das Schweizer Stimmvolk stimmte am 18. Juni 2023 einer Änderung der Bundesverfassung zur Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz zu. Damit wird die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt.

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zu, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. September 2024 10:15
aktualisiert: 18. September 2024 10:15