Weitere Steuersenkung für Bündner Familien und Erwerbstätige
Wie die Regierung mitteilte, hat sie ihren Entwurf zur Teilrevision des Steuergesetzes bis 4. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Um Familien und Erwerbstätige steuerlich zu entlasten, sollen die Kinderabzüge und die Freigrenze beim Einkommenssteuersatz erhöht werden.
Der Abzug für Kinder im Vorschulalter soll um 1000 Franken auf 7000 Franken erhöht werden, der Abzug für ältere minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung um 1500 Franken auf 10'500 Franken. Zudem ist eine Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz um 1300 Franken auf 16'800 Franken vorgesehen.
Die Anpassungen führen zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern des Kantons von 20 Millionen Franken und von 18 Millionen bei den Gemeinden.
Steuerfuss um 5 Prozent gesenkt
Bereits im Dezember hatte sich der Grosse Bündner Rat mit dem ersten Steuersenkungsschritt befasst. Das Parlament bewilligte eine Reduktion des kantonalen Steuerfusses für natürliche Personen um 5 Prozent.
Zusammen mit den nun vorgestellten Erleichterungen resultiert für die Haushalte eine jährliche Entlastung von insgesamt 70 Millionen Franken. Unter dem Strich zahlen Familien und Erwerbstätige fünf bis zehn Prozent weniger Steuern.
Die Steuersenkungspläne gehen auf einen bürgerlichen Vorstoss im Grossen Rat vom Februar 2023 zurück. Hintergrund sind die hohen Ertragsüberschüsse, die der Kanton in den letzten Jahren erzielte und auf die Seite legte. Nun sollen die Steuerzahlenden «zu viel» bezahlte Gelder zurückerhalten.